Veröffentlicht am: 01.12.2024
Mittlerweile werden bei Veranstaltungen wie z.B. Festivals häufig „Cashless“-Zahlungssysteme verwendet, um den Kauf von Speisen, Getränken, Merchandise oder anderen Services zu erleichtern. Der Ablauf ist normalerweise wie folgt:
Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil v. 11.9.2024 entschieden, dass eine von einem Festivalveranstalter in den AGBs verwendete Klausel, die eine Erhebung einer Auszahlungsgebühr (Payout Fee) i.H. von 2,50 € bei nicht verbrauchten Guthaben vorsah, unwirksam ist.