„Cashless“-Zahlungssysteme – Keine Gebühr für Guthabenauszahlung

Veröffentlicht am: 01.12.2024

Mittlerweile werden bei Veranstaltungen wie z.B. Festivals häufig „Cashless“-Zahlungssysteme verwendet, um den Kauf von Speisen, Getränken, Merchandise oder anderen Services zu erleichtern. Der Ablauf ist normalerweise wie folgt:

Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil v. 11.9.2024 entschieden, dass eine von einem Festivalveranstalter in den AGBs verwendete Klausel, die eine Erhebung einer Auszahlungsgebühr (Payout Fee) i.H. von 2,50 € bei nicht verbrauchten Guthaben vorsah, unwirksam ist.

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