Wird eine der Vertragsparteien des Mietvertrags, hier die Vermieterin als GbR, durch eine Mehrzahl an Personen, hier durch ihre Gesellschafter, vertreten, so ist in dem Fall, dass nur eine der […]
01.01.2026
Bis zum 31.12.2025 hatten Gastronomiebetriebe für zum Vor-Ort-Verzehr bestimmte Speisen und Getränke von den Gästen einheitlich 19 % Mehrwertsteuer zu erheben, für Speisen zum Mitnehmen bzw. Lieferung den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Eine zeitlich befristete Umsatzsteuerermäßigung auf Speisen gab es während der Coronapandemie. Der Gesetzgeber hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ab dem 1.1.2026 dauerhaft eine Umsatzsteuerermäßigung auf 7 % auf Speisen für Gastronomie, Restaurants, Cateringservice und vergleichbare Unternehmen beschlossen. Für die Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 besteht ein Wahlrecht. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz.
Die Unterscheidung zwischen zubereiteten Speisen zum Vor-Ort-Verzehr bzw. zum Mitnehmen oder durch Lieferung entfällt. Es gilt einheitlich der ermäßigte Steuersatz. Betriebe müssen ihre Kassen- und Abrechnungssysteme anpassen, damit ab 1.1.2026 der korrekte Steuersatz ausgewiesen wird. Speisekarten, Rechnungen, Steuerausweise auf Gutscheinen und Umsatzsteuervoranmeldungen sind entsprechend anzupassen, Kombi-Angebote auf korrekte Aufteilung zu prüfen, ggf. kann dort der Getränkeanteil mit 30 % pauschaliert werden. Ein falscher, weiterhin zu hoher Steuerausweis auf Bons und Rechnungen muss auch an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Fragen sollte der Rat des Steuerberaters vorab eingeholt werden.
Hier finden Sie weitere Artikel, die thematisch zu Ihrem aktuellen Interesse passen. Egal, ob es um detaillierte Steuerfragen, praxisnahe Tipps oder aktuelle Entwicklungen geht – unsere empfohlenen Beiträge sind eine ideale Ergänzung, um sich umfassend zu informieren und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Erkunden Sie die Inhalte und erweitern Sie Ihr Steuerwissen gezielt!
Wird eine der Vertragsparteien des Mietvertrags, hier die Vermieterin als GbR, durch eine Mehrzahl an Personen, hier durch ihre Gesellschafter, vertreten, so ist in dem Fall, dass nur eine der […]
01.01.2026Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 9.9.2025 entschieden, dass vom Arbeitnehmer getragene Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen PKW zur privaten Nutzung […]
01.03.2026Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, eine gesetzlich verbotene Diskriminierung […]
01.02.2026Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen oder benötigen eine individuelle Beratung? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer +49 931 80997790 anrufen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – persönlich, kompetent und zuverlässig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die rot markierten Felder sind Pflichtfelder.