Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Kind ausnahmsweise nicht die zuständige Grundschule besuchen muss, sondern auf Antrag der Eltern einer anderen Grundschule zugewiesen werden […]
01.10.2025Mit Schreiben vom 24.2.2025 teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit, dass Änderungen zu möglichen Steuerermäßigungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aus Billigkeitsgründen im Erhebungsverfahren erfolgen können, die von der bisherigen Praxis abweichen.
In der Vergangenheit wurde bei einem Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer entsprechend erhöht, um die daraus resultierende steuerliche Auswirkung auszugleichen.
Hierauf verzichtet die Finanzverwaltung künftig. Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer findet jedenfalls bei Erlass und Zahlungsverjährung nicht mehr statt.
Sofern jedoch ein Gewerbesteuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert wird oder eine anderweitig abweichende Festsetzung erfolgt, kann auch künftig die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer erhöht werden.
Hierzu sollten sich Betroffene steuerlich beraten lassen, ob es bereits vor Erlass eines Gewerbesteuerbescheids sinnvoll sein kann, einen (Teil-)Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen zu beantragen.
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01.10.2025Mit Schreiben vom 6.6.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Änderungen zur Bestätigung ausländischer UStIDNr. mit Wirkung seit dem 20.7.2025 bekanntgegeben und schreitet hiermit auf dem Weg zur […]
01.10.2025Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-PunkteRechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-PunkteRechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punktezzgl. 40 € Pauschale […]
01.10.2025Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen oder benötigen eine individuelle Beratung? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer +49 931 80997790 anrufen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – persönlich, kompetent und zuverlässig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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