In der Praxis kommt es leider immer wieder zu Situationen, in denen Betrüger versuchen, u.a. telefonisch an sehr sensible Bankdaten zu gelangen. So auch in dem folgenden vom Oberlandesgericht Braunschweig […]
01.04.2025In einem Fall aus der Praxis gab eine Frau an, von der Impfärztin nicht ausreichend über die Risiken der Corona-Schutzimpfung aufgeklärt worden zu sein. Bei einer zureichenden Aufklärung hätte sie sich aber schon gar nicht impfen lassen, weshalb die Ärztin ihr den aus der Impfung entstandenen Schaden zu ersetzen und außerdem Schmerzensgeld zu leisten habe.
Das Oberlandesgericht Stuttgart kam zu dem Urteil, dass das Verimpfen von Corona-Impfstoffen im Rahmen der nationalen Impfstrategie durch hierzu Beauftragte als hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Sofern Privatpersonen in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes hoheitlich tätig werden, greift grundsätzlich die Staatshaftung ein. Eine persönliche Haftung des hoheitlich Tätigen selbst kommt gegenüber dem Geschädigten daneben nicht in Betracht.
Also haftet eine hoheitlich tätig gewordene Impfärztin wegen etwaiger Aufklärungsmängel nicht, sondern die Geschädigte hätte zutreffend den Staat wegen etwaiger Schadenersatzansprüche in Anspruch nehmen müssen.
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01.04.2025Verbraucherpreisindex (2020 = 100) 2025120,3 Januar 2024120,5 Dezember119,9 November120,2 Oktober119,7 September119,7 August119,8 Juli119,4 Juni119,3 Mai119,2 April118,6 März118,1 Februar Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise
01.03.2025Mit Schreiben vom 24.2.2025 teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit, dass Änderungen zu möglichen Steuerermäßigungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aus Billigkeitsgründen im Erhebungsverfahren erfolgen können, die von der bisherigen […]
01.04.2025Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen oder benötigen eine individuelle Beratung? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer +49 931 80997790 anrufen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – persönlich, kompetent und zuverlässig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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