Welche Unternehmen zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ergibt sich aus den handels- und steuerrechtlichen Gesetzen. Bei einem Teil der Unternehmen hängt die Verpflichtung von ihrer Umsatz- und der Gewinnhöhe […]
01.03.2025In Deutschland wird voraussichtlich am 23.2.2025 außerplanmäßig ein neuer Bundestag gewählt, da die bestehende Bundesregierung nach Ausscheiden der FDP über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt. Somit wird die Regierung voraussichtlich auch nicht mehr in der Lage sein, von ihr beabsichtigte Gesetzesvorhaben zu verabschieden.
Dies betrifft sämtliche Gesetze, die vom Bundestag aktuell noch nicht verabschiedet sind bzw. erst die 1. Lesung durchlaufen haben. Es kann auch Gesetze betreffen, denen der Bundesrat noch nicht zugestimmt hat und möglicherweise aufgrund der geänderten politischen Situation auch nicht mit dem vorliegenden Inhalt zustimmen möchte.
Der Bundestag hatte noch am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 mit Änderungen beschlossen. Dieses steht zur Zustimmung für den 22.11.2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wird in der jetzigen Form vor der mutmaßlichen Neuwahl ziemlich sicher nicht weiter bearbeitet, ebenso nicht die Erhöhung des Kindergeldes sowie die Erhöhung der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums.
Auch der Nachtragshaushalt für 2024 sowie der Bundeshalt für 2025 sind noch nicht vom Bundestag verabschiedet worden. Laufende Förderprogramme sind von einer möglichen Verzögerung der Haushaltsverabschiedung nicht betroffen, allerdings neu angedachte Förderungen für die Wirtschaft, Elektromobilität u.a. stehen zunächst in ungewisser Warteposition.
Es stehen derzeit auch mehrere Gesetzesänderungen in der Warteschleife, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes umsetzen bzw. noch Änderungen am Wachstumschancengesetz bringen sollten.
Es wird dringend empfohlen, vor dem Beginn neuer Maßnahmen und Umstrukturierungen im Unternehmen mit dem Steuerberater des Vertrauens Kontakt aufzunehmen und den jeweils tagesaktuellen Stand der Rechtslage abzuklären.
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01.03.2025Umsatzsteuer (mtl.), für Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer, Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): 10.4.2025 (Zahlungsschonfrist 14.4.2025) Sozialversicherungsbeiträge: 23.4.2025 (Abgabe der Erklärung – 24 Uhr) (Zahlung 28.4.2025)
01.04.2025In einem vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall bot ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neue, mit Ausnahme des Entgelts gleichlautende, Arbeitsverträge an, die u.a. Regelungen zu einem Arbeitszeitkonto und zur Anordnung von […]
01.03.2025Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen oder benötigen eine individuelle Beratung? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer +49 931 80997790 anrufen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – persönlich, kompetent und zuverlässig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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