Beschluss des Wachstumschancengesetzes

Nachdem der Bundestag am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz beschlossen und der Bundesrat am 24.11.2023 seine erforderliche Zustimmung verweigert hatte, wurde am gleichen Tag der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat am 21.2.2024 ein Ergebnis mit stark reduzierten Maßnahmen innerhalb des Gesetzespakets vorgeschlagen. Der Bundestag bestätigte am 23.2.2024 das Vermittlungsergebnis und am 22.3.2024 stimmte der Bundesrat der Beschlussempfehlung zu.

Wir bereiten eine ausführlichere Zusammenfassung der beschlossenen Inhalte für Sie vor. Zunächst behandeln wir jedoch die Aspekte, die schon vor der Entscheidung feststanden.

MaßnahmeAngedachte ÄnderungBeschlossene Änderung
InvestitionsprämieEinführung durch Klimaschutz-InvestitionsprämiengesetzEntfällt
Freigrenze für VermietungseinkünfteEinführungEntfällt
Steuerermäßigung für energetische SanierungenErhöhung von 20 % auf 30 %Entfällt
Verpflegungsmehraufwand im InlandErhöhung von 1 € auf 2 €Entfällt
Grenze bei geringwertigen WirtschaftsgüternErhöhung von 800 € auf 1.000 €Entfällt
Freibetrag bei BetriebsveranstaltungenErhöhung von 110 € auf 150 €Entfällt
Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Unternehmen (Gewinn <= 200.000 €)Erhöhung von 20 % auf 50 %Erhöhung von 20 % auf 40 %
Degressive WohngebäudeabschreibungBefristete Einführung 6%Befristete Einfführung auf 5 %
Erweiterter Verlustrücktrag bei der EinkommensteuerErhöhung von 2 auf 3 JahreEntfällt
Erweiterter Verlustvortrag im Rahmen der GewerbesteuerErhöhung von 60 % auf 80 %Entfällt
Reduzierte Umsatzbesteuerung für Gas- und WärmelieferungenAuslaufen am 29.2.2024Auslaufen am 31.3.2024 reguläre Umsatzbesteuerung ab dem 1.4.2024
Durchschnittssteuersatz und Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche UmsätzeSenkung von 9 % auf 8,4 %Entfällt, bleibt bei 9 %

Kategorie: Alle Steuerpflichtigen | Veröffentlicht am: 01.04.2024

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