Staatliche Förderungen und Unterstützungen wegen der Auswirkungen durch den „Coronavirus“
Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen und Unternehmen mit sich gebracht. Um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu schützen, beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen.
Für den Erhalt der Arbeitsplätze wurde die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Für die Exportwirtschaft will der Bund mit Garantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereitstellen.
Auch für Künstler und Kultureinrichtungen sollen die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht.
Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank. Dazu will die Bundesregierung zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen.
Neben der finanziellen Unterstützung durch unkomplizierte und günstige KfW-Kredite steht der Bund und die Länder auch sog. Solo-Selbständigen, Künstler und Kleinstunternehmen mit einem Förderprogramm in Form von – nicht zurückzuzahlenden – Zuschüssen zur Seite.
Gleichzeitig ist eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern (z. B. Stundungen von Steuerschulden und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020). Des Weiteren wurden die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, erleichtert.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist.