Amtliche Richtwertsammlung 2025 und Pauschbeträge für Sachentnahmen 2026 veröffentlicht

Veröffentlicht am: 01.09.2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 25.6.2026 die neue Richtsatzsammlung für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie dient der Finanzverwaltung bei der Betriebsprüfung als Hilfsmittel. Auch wurden die für 2026 geltenden Pauschbeträge bei unentgeltlichen Wertabgaben für Nahrungsmittel und Getränke als Netto-Jahresbeträge pro Person mitgeteilt. Sie sind monatlich zu buchen und zu zwölfteln, bei Kindern bis zu 12 Jahren mit der Hälfte, bei Kindern bis 2 Jahren unterbleibt der Ansatz.

Der Gesetzgeber nimmt an, dass Personen, die Nahrungsmittel und Getränke gewerblich verkaufen, diese auch privat konsumieren. Bei privatem Verzehr bzw. Verbrauch müssen Einzelaufzeichnungen hierüber buchhalterisch erfasst werden. Der Aufwand lohnt sich in der Regel nur bei geringem Eigenverbrauch.

Der Gesetzgeber hat Sachentnahme-Pauschalwerte nach Betriebszweigen eingeführt. Wer eine Gaststätte, ein Café, eine Bäckerei, Konditorei, Fleischerei, einen Einzelhandel für Lebensmittel, Getränke, Obst, Gemüse, Milcherzeugnisse oder Eier betreibt, findet in der Liste des BMF die gültigen Sachentnahmewerte. Der Bäckereiinhaber wird z.  B. nicht als Lebensmitteleinzelhändler angesehen, wenn zusätzlich ein Kühlschrank im Verkaufsraum steht, aus dem er z.B. Milch, Käse und Eier verkauft, wenn die Einnahmen hieraus von untergeordneter Bedeutung sind. Es ist nur der höhere von beiden als Pauschbetrag anzusetzen. Einzeln aufgezeichnet und in der Buchhaltung erfasst werden müssen unentgeltliche Wertabgaben wie z. B. Tabak, Zeitschriften, Bekleidung oder Elektroartikel immer, da sie keine Lebensmittel und Getränke sind.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen oder benötigen eine individuelle Beratung? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns auch direkt unter der Telefonnummer +49 931 80997790 anrufen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – persönlich, kompetent und zuverlässig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die rot markierten Felder sind Pflichtfelder.

    *
    *
    *
    *

    Schreiben Sie uns