Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nur geringer beruflicher Nutzung (hier Photovoltaikanlage)

Steuerpflichtige können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Höhe von 1.250 € im Jahr ansetzen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Begrenzung der Höhe nach gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 8.3.2017 ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob das Arbeitszimmer „erforderlich“ ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) kommt jedoch in seiner Entscheidung vom 25.1.2018 zu dem Entschluss, dass aber der Umfang der Privatnutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu prüfen ist. Denn Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch – in mehr als nur untergeordnetem Umfang – zu privaten Zwecken genutzt wird, sind insgesamt nicht abziehbar. Eine Aufteilung der Kosten ist nicht möglich.

Wird das Arbeitszimmer – wie im entschiedenen Fall – bei der Einkünfteerzielung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich angesetzt, geht das FG von einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung von wenigen Stunden im Jahr aus. Deshalb ist der Betriebsausgabenabzug schon dann zu versagen, wenn der Raum auch nur vereinzelt privat genutzt wird.

Kategorie: Arbeitnehmer | Veröffentlicht am: 01.04.2018

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]