Hat ein Mieter aus dem Mietverhältnis einen fälligen Gegenanspruch gegen den Vermieter, etwa auf Beseitigung eines Mangels (z. B. Reparatur der Heizung), kann er die geschuldete Leistung in angemessenem Umfang […]
01.02.2026
Verzugszinssatz seit 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen bis 28.7.2014): Basiszinssatz + 8-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern (abgeschlossen ab 29.7.2014): Basiszinssatz + 9-%-Punkte zzgl. 40 € Pauschale
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 01.01.2025 = 2,27 %
01.07.2024 – 31.12.2024 = 3,37 %
01.01.2024 – 30.06.2024 = 3,62 %
01.07.2023 – 31.12.2023 = 3,12 %
01.01.2023 – 30.06.2023 = 1,62 %
01.07.2016 – 31.12.2022 = – 0,88 %
01.01.2016 – 30.06.2016 = – 0,83 %
01.07.2015 – 31.12.2015 = – 0,83 %
01.01.2015 – 30.06.2015 = – 0,83 %
01.07.2014 – 31.12.2014 = – 0,73 %
01.01.2014 – 30.06.2014 = – 0,63 %
01.07.2013 – 31.12.2013 = – 0,38 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: www.destatis.de – Themen – Konjunkturindikatoren – Verbraucherpreise – Preisindizes im Überblick
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
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