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01.11.2026
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern, wurden die Haftungsregeln verschärft.
Nun können nicht nur die Fahrer, sondern auch die Halter von E-Scootern für Schäden verantwortlich gemacht werden. Das ist insbesondere bei Mietfahrzeugen von Bedeutung, da sich nach einem Unfall häufig nur schwer feststellen lässt, wer den E-Scooter gefahren hat. In diesen Fällen können sich Geschädigte direkt an den Halter wenden. Dies sind bei Mietfahrzeugen i. d. R. die jeweiligen Sharing-Anbieter. Für die Halter gilt nun eine sog. Gefährdungshaftung. Sie können damit auch dann für Schäden haften, wenn ihnen selbst kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Auch für Fahrer von E-Scootern gelten strengere Regeln. Bei einem Unfall wird grundsätzlich vermutet, dass sie den Schaden verschuldet haben. Um einer Haftung zu entgehen, müssen sie nachweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Damit gelten für E-Scooter weitgehend die gleichen Haftungsgrundsätze wie für andere Kraftfahrzeuge, beispielsweise Autos.
Die neuen Regelungen gelten für alle Unfälle, die sich ab dem 1.10.2026 ereignen.
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