Elterngeld und Elterngeld Plus

Ziel des Elterngeldes ist, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld Plus unterstützt.

Das Basiselterngeld soll das Einkommen des Elternteils ersetzen, welcher das Kind betreut. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Elternzeit zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Das Elterngeld Plus unterstützt insbesondere diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe): Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Wenn beide Elternteile für 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung des Kindes teilen, können sie vier zusätzliche Monate lang Elterngeld erhalten. Das ist der Partnerschaftsbonus.

Detaillierte Informationen mit Erklärfilm und Elterngeldrechner finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche: https://www.bmfsfj.de – Themen „Familie“ – „Familienleistungen“ – „Elterngeld und ElterngeldPlus“.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.03.2018

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