Erbfall bei Unverheirateten mit gemeinsamer Immobilie

Immer mehr Paare, sowohl junge als auch ältere, entscheiden sich heutzutage dazu, ohne Trauschein zusammenzuleben und gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, bedenken dabei aber häufig nicht, was passiert, wenn einer der Partner stirbt.

Häufig haben die Partner nicht daran gedacht, für einen solchen Fall Vorkehrungen zu treffen, z. B. in Form eines Testaments. Liegt ein solches nicht vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam erworben wurde. In diesem Fall erhalten die Erben den Anteil des Verstorbenen, den der überlebende Partner an diese auszahlen muss. Was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Wenn Paare ohne Trauschein zusammenleben, haben sie gemäß dem Gesetz kein automatisches Erbrecht. Um dieses Problem zu umgehen, können sie jedoch vorsorgen, indem sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen und sich gegenseitig als Erben einsetzen. Damit können sie sicherstellen, dass ihr Vermögen und somit auch ihr Anteil an der gemeinsamen Immobilie im Todesfall an den Partner übergeht.

Anmerkung: Eine rechtliche Beratung ist hier sicherlich ratsam.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.06.2023

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]