III. Bürokratieentlastungsgesetz in Planung – weitere Änderungen

Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält folgende Schwerpunkte:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.
  • Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten. Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Über die einzelnen Schwerpunkte werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.11.2019

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