Mängelbehebung vor Ort bei sperriger Ware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob ein Verbraucher bei einer sperrigen, jedoch mit Mängeln gelieferten Ware die Schadensbehebung vor Ort verlangen kann.

Folgender Sachverhalt lag ihm zur Entscheidung vor: Im Juli 2015 kaufte ein Verbraucher telefonisch ein 5 x 6 m großes Zelt. Nach der Lieferung des Zelts am Wohnsitz des Käufers stellte dieser fest, dass das Zelt mangelhaft war, und verlangte daraufhin vom Verkäufer, an seinem Wohnsitz den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts herzustellen. Er schickte das Zelt nicht zurück und bot auch nicht an, dies zu tun. Der Verkäufer wies die das Zelt betreffenden Mängelrügen als unbegründet zurück. Gleichzeitig wies er den Käufer weder darauf hin, dass ein Transport des Zelts an den Geschäftssitz erforderlich ist, noch bot er an, für die Transportkosten einen Vorschuss zu leisten.

Die EuGH-Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Verkäufer zur Mangelbehebung zum Verbraucher fahren muss, wenn es sich bei dem Artikel um sperrige Ware handelt. Maßvolle Unannehmlichkeiten sind jedoch für den Käufer zumutbar. Ist das der Fall, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Verkäufer die Ware für den Nachbesserungsversuch erhält. Zusätzliche Kosten dürften dem Käufer aber auch dann nicht entstehen, sondern sind vom Verkäufer zu tragen.

Einen Anspruch auf einen Vorschuss für die Transportkosten hat der Käufer nicht. Ab einem gewissen Grad allerdings darf die grundsätzlich unterlegene Stellung des Verbrauchers bei der Überprüfung von Mängeln zu Lasten des Verkäufers gehen.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.11.2019

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]