Mindestvergütung bei Auszubildenden

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung verfolgt die Bundesregierung u. a. das Ziel, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu modernisieren und zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diese Ziele zu erreichen. Im Entwurf ist auch eine Mindestvergütung für Auszubildende enthalten.

Ab 1.1.2020 soll eine Mindestvergütung für Auszubildende gelten, die außerhalb der Tarifbindung liegen. 2020 beträgt die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr 515 €/Monat. 2021 erhöht sie sich auf 550 €, 2022 auf 585 € und 2023 auf 620 €.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 % im zweiten Jahr, um 35 % im dritten und um 40 % im vierten Ausbildungsjahr.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.12.2019

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