Neuregelungen für Paketboten und Pflegekräfte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.11.2019 neben anderen Gesetzen und Gesetzesänderungen auch dem Paketboten-Schutzgesetz und dem Gesetz für bessere Pflegelöhne zugestimmt.

Paketboten-Schutzgesetz: Das Gesetz führt in der Versandbranche die sog. Nachunternehmerhaftung ein. Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet für die Sozialversicherungsbeiträge, die sein Subunternehmer abführen muss, wie ein Bürge gesamtschuldnerisch (Nachunternehmerhaftung).

Ausnahme Speditionsunternehmen: Sie werden von der Nachunternehmerhaftung ausgenom-men, da bei ihnen die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen ge-währleistet ist.
Für die Generalunternehmer besteht die Möglichkeit sich von der Haftung befreien zu lassen, indem sie von den Nachunternehmern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern. Diese werden von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ausgestellt und bescheinigen, dass der Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat.

Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen wurde die stationäre Bearbeitung von Paketen (Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren). Diese erfolgt regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen.

Gesetz für bessere Pflegelöhne: Das Gesetz öffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen. Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Zur Wahrung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts müssen vor Abschluss des Tarifvertrags die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Als zweite Möglichkeit sieht das Gesetz vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum 30.4.2020. Er beträgt derzeit 11,05 €/Std. in Westdeutschland und 10,55 €/Std. in Ostdeutschland.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.12.2019

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]