Preiserhöhung – Mitteilung nur im Kundenportal reicht nicht

Ein Mobilfunkanbieter, der für Bestandskunden die Preise erhöhen will, muss dies dem Kunden verlässlich mitteilen, indem er ihm eine entsprechende Mitteilung sendet. Diese muss den Kunden sicher erreichen und die Preiserhöhung klar erkennen lassen.

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 19.10.2017 entschiedenen Fall wollte ein Mobilfunkanbieter für seine Bestandskunden die Preise erhöhen. Hierzu stellte er eine Nachricht über die Preiserhöhung in die „Servicewelt“ auf seiner Internetseite ein. Dabei handelt es sich um ein Kundenportal, in das sich Kunden mit ihren Zugangsdaten einloggen und ihre Verträge verwalten können. Per E-Mail und SMS erhielten die Kunden nur eine Mitteilung, dass „aktuelle“ oder „neue Informationen“ zu ihrem Tarif in der Servicewelt bereitständen.

In den AGB behält sich das Unternehmen vor, die Preise zu erhöhen und dies dem Kunden in Textform mitzuteilen. Das OLG legte diese Klausel zugunsten der Verbraucher aus. Eine wirksame Mitteilung liegt nach seiner Auffassung nur dann vor, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden zwingend erreicht und aus dem Inhalt die Absicht einer Preiserhöhung klar hervorgeht. Die Nachricht in der „Servicewelt“ genügte diesen Maßgaben nicht.

Die zusätzliche E-Mail bzw. SMS reicht auch nicht aus, da aus diesen Mitteilungen nicht hervorgeht, dass das Unternehmen eine Preiserhöhung vornehmen will. Die Bezeichnung „aktuelle“ oder „neue Informationen“ sind nicht eindeutig, da aus Sicht des Kunden damit ebenso gut Werbung gemeint sein kann. Für diese interessiert sich ein Kunde üblicherweise aber nicht in gleichem Maße wie für eine Preiserhöhung. Deshalb darf das Unternehmen an Kunden, die die Mitteilung ausschließlich auf diese Weise erhalten, keine höheren Preise berechnen.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.01.2018

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]