Vergleichsportale – nicht immer verbraucherfreundlich

Die Marktabdeckung der Vergleichsportale ist sehr hoch, sodass viele Verbraucher diese für ihre Kauf- oder Buchungsentscheidung immer häufiger nutzen. Das Bundeskartellamt hat nun einige Portale unter die Lupe genommen und ist dabei auch auf verbraucherunfreundliche Tricks gestoßen.

In den Bereichen Versicherungen und Hotels werden teilweise wichtige Anbieter nicht mit einbezogen und die angezeigte Reihenfolge wird bei Hotels durch gezahlte Provisionen mitbeeinflusst. Viele Portale stellen beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen einzelne Angebote (Position „0“) vor dem eigentlichen Ranking dar.

Hier einige von der Bundesregierung herausgegebene Verbrauchertipps:

  • Information in mehreren Portalen recherchieren
  • Berücksichtigung von unabhängigen Testergebnissen
  • Der Hinweis auf begrenzte Stückzahl sollte nicht beeindrucken
  • Die Listenplätze im Ranking hängen u. U. von den Zahlungen der Anbieter ab. Die Ergebnisse nach einem neuen Kriterium sortieren.
  • Das Anzeigen bestimmter Angebote vor dem Ranking kann auf Werbung hinweisen.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.07.2019

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