Verwertung des Hauses vom Ehemann für Pflegekosten der Ehefrau

Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein An­spruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. Dies gilt auch, wenn die Heimbewohnerin zur Verfügung über das Haus nicht berechtigt ist und ihr Ehemann sich weigert, den Wert des Hauses zur Deckung der Kosten ihrer Pflege einzusetzen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) am 9.12.2018.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass Pflegewohngeld nur gewährt wird, wenn das Einkommen und das Vermögen des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehepartners zur Finanzierung der Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreicht. Die Heimbewohnerin lebte zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht von ihrem Ehemann getrennt, sodass dessen Vermögen zu berücksichtigen war. Das Haus des Ehemannes stellt verwertbares Vermögen dar, das der Bewilligung von Pflegewohngeld entgegensteht.

Dass das Haus im Alleineigentum ihres Ehemannes gestanden hat und die Heimbewohnerin darüber nicht ver­fügen konnte, ändert daran nichts. Das Haus ist auch nicht deshalb unverwertbares Vermögen, weil der Ehegatte sich geweigert hat, es zur Deckung der Kosten der Pflege seiner Ehefrau einzu­setzen. Die Berücksichtigung des Hauses als verwertbares Vermögen stellt auch trotz der Weigerung des Ehemannes keine unzumutbare Härte dar.

Kategorie: Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht | Veröffentlicht am: 01.01.2019

Leistungen

Leistungen

Wir beraten Selbstständige und Unternehmen jeder Rechtsform: Von der Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensführung. Von der Steuererklärung über den Jahresabschluss bis zur Unternehmensberatung. Privatpersonen betreuen wir vom Berufs- bis zum Renteneinstieg. Unsere Leistungen sind vielseitig und können flexibel angepasst werden.
mehr Informationen

Kanzlei

Kanzlei

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Erfahren Sie, was die Kernkompetenzen und Leitbilder unserer Kanzlei sind. Gehen Sie mit uns auf eine kurze Reise durch die Zeit. Und was macht Steuerberater Frank Scheuering eigentlich in seiner Freizeit? Interessantes rund um unser Steuerbüro finden Sie hier.
mehr Informationen

Aktuelles

Aktuelles

In unserem News Bereich werden immer zu Monatsbeginn aktuelle Informationen aus den Themenbereichen Finanzen und Steuern veröffentlicht. Wichtiges und Wissenswertes. So lohnt es sich für Sie immer, mal einen Blick herein zu werfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
mehr Informationen

    Die markierten Felder sind Pflichtfelder.

    Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

    Rufen Sie an unter +49 931 80997790. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihr Anliegen auch bequem über das Anfrageformular an uns senden. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns umgehend bei Ihnen melden.

    *
    *
    *
    *

    [widgets_on_pages id="Formular DSVGO Info"]