01.06.2019 |
Krankenkassenwahlrecht – Kündigung
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang […]
Wirtschafts- , Arbeits- und Sozialrecht |